Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 8.682.580 | 811.600 | 9.494.180 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 8.379.580 | 896.600 | 9.276.180 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | 303.000 | -85.000 | 218.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.078.000 | 248.000 | 1.326.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.727.500 | -1.690.500 | 1.037.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.386.500 | 530.500 | 4.917.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.659.000 | -2.221.000 | -3.880.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 581.000 | 1.973.000 | 2.554.000 |
Der mit 0,00 EUR bisher festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht verändert.
Der mit 585.000,00 EUR bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 2.900.000 EUR erhöht.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich unverändert auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 2.000.000 EUR festgesetzt auf 820.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 0 EUR unverändert festgesetzt auf 0 EUR.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung wie folgt festgesetzt:
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| EUR | EUR |
| 1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
| Eigenbetrieb Wasserversorgung | ||
| Landesdarlehen (Zinszuschuss) von bisher | 0 | auf 8.530 |
| Allgemeine Kreditmarktmittel von bisher | 1.503.700 | auf 687.170 |
| zusammen von bisher | 1.503.700 | auf 695.700 |
| Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | ||
| Landesdarlehen (Zinszuschuss) unveränd. | 0 | mit 0 |
| Allgemeine Kreditmarktmittel von bisher | 3.393.500 | auf 1.045.200 |
| zusammen von bisher | 3.393.500 | auf 1.045.200 |
| Insgesamt | ||
| Landesdarlehen (Zinszuschuss) von bisher | 0 | auf 8.530 |
| Allgemeine Kreditmarktmittel von bisher | 4.897.200 | auf 1.732.370 |
| zusammen von bisher | 4.897.200 | auf 1.740.900 |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Eigenbetrieb Wasserversorgung | ||
| unveränd. | 500.000 | mit 500.000 |
| Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | ||
| unveränd. | 1.000.000 | mit 1.000.000 |
| zusammen unveränd. | 1.500.000 | mit 1.500.000 |
3. Verpflichtungsermächtigung
| Eigenbetrieb Wasserversorgung | ||
| von bisher | 0 | auf 1.005.000 |
| darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | ||
| von bisher | 0 | auf 1.005.000 |
| Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | ||
| von bisher | 0 | auf 1.095.000 |
| darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | ||
| von bisher | 0 | auf 1.095.000 |
| zusammen | ||
| von bisher | 0 | auf 2.100.000 |
| darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | ||
| von bisher | 0 | auf 2.100.000 |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen verbandsangehörigen Gebietskörperschaften eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz bleibt mit 35,9 v.H. unverändert.
Danach ergibt sich auf Grundlage der Steuerkraftmesszahlen und der vom Land vorläufig festgesetzten Schlüsselzuweisungen ein endgültiger Umlagebetrag von 5.113.000 EUR.
Der vorläufige Umlagebetrag belief sich auf 5.089.995 EUR.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 20.756.933,38 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 20.859.933,38 EUR und zum 31.12.2022 20.502.933,38 EUR und zum 31.12.2023 20.720.933,38 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(wird nicht geändert)
(wird nicht geändert)
(wird nicht geändert)
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:
| 1. | für Leistungsstufen unverändert 0 EUR |
| 2. | für Leistungsprämien und Leistungszulagen von 42.200 EUR auf 47.000 EUR |
(wird nicht geändert)
(wird nicht geändert)
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 23.11.2023 bis einschließlich
06.12.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.