Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 909.120 | -21.220 | 887 900 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 986.120 | -11.220 | 974.900 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -77.000 | -10.000 | -87.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -71.000 | -8.000 | -79.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.000 | -3.000 | 1.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 454.000 | -146.000 | 308.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -450.000 | 143.000 | -307.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 521.000 | -135.000 | 386.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Fest- setzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von bisher 450.000 EUR auf 307.000 EUR
zusammen von bisher 450.000 EUR auf 307.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird neu festgesetzt
von bisher 337.000 EUR auf 4.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich
von bisher 96.000 EUR auf 4.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 446.000 EUR festgesetzt auf 417.000 EUR.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 1.544.550,43 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum.12.2022 beträgt 1.488.550,43 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 1.525.550,43 EUR
und beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.438.550,43 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1) | Die unter § 3 genannte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, künftigen beläuft sich auf 4.000.- € |
| 2) | Der unter § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 417.000,-€ genehmigt. |
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.