Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen. Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf bis spätestens 15. Dez. 2023 bei den jeweiligen Ortsvorstehern bzw. beim Stadtbürgermeister anzumelden (Stadtbüro Tel.Nr. 02689/1853). Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit abgegeben.
Gemäß den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an. Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben. Diejenigen, die ihr Holz selbst aufarbeiten möchten (Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Schmidt (Tel.:02689/3513; Fax: 02689/929910 oder E-Mail: harald.schmidt@wald-rlp.de) bis zum 15. Dez 2023 in Verbindung zu setzen.