Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen. Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf bis spätestens 15. Dez. 2023 beim Unterzeichner anzumelden (Tel.Nr. 02601/2406) Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an. Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben. Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit verkauft.
Nach den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Diejenigen, die ihr Holz selbst aufarbeiten möchten (Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Frorath (Tel.: 02689/58 88; Fax:02689/959975 oder E-Mail: bernd.frorath@wald-rlp.de) bis zum 15. Dez. 2023 in Verbindung zu setzen.