Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen. Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf bis spätestens 15. Dez. 2023 beim Unterzeichner anzumelden (Tel.Nr. 02689/7422). Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an. Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit verkauft. Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Nach den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Diejenigen, die Ihr Holz selbst aufarbeiten möchten(Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Frorath (Tel.:02689/58 88; Fax: 02689/959975 oder E-Mail bernd.frorath@wald-rlp.de) bis zum 15. Dez 2023 in Verbindung zu setzen.