Brennholzbedarf für das Jahr 2025:
Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen.
Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf
bis spätestens 13. Dez. 2024 bei den jeweiligen Ortsvorstehern oder Herrn Schneider (siehe Kontaktdaten unten) anzumelden.
Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit abgegeben.
Gemäß den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur Personen mit einem anerkannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher bitte ich um Verständnis, dass auch andere Holzarten zugeteilt werden können.
Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Diejenigen, die Ihr Holz selbst aufarbeiten möchten (Selbstwerber), bitte ich, sich bis zum 13. Dez 2024 direkt mit dem Revierbeamten Herrn Schneider in Verbindung zu setzen. Primär per E-Mail (jonas.schneider@wald-rlp.de), alternativ telefonisch (Tel.: 0173 7061421).