Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen -
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 27. November 2025 bis 10. Dezember 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.
Der Stadtrat der Stadt Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.