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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2022 vom 30.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der mit 0,00 EUR bisher festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht verändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der mit 110.000,00 EUR bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 695.000 EUR erhöht.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich unverändert auf 0 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der mit 2.000.000 EUR bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht verändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen verbandsangehörigen Gebietskörperschaften eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz bleibt mit 35,9 v. H. unverändert.

Danach ergibt sich auf Grundlage der Steuerkraftmesszahlen und der vom Land festgesetzten Schlüsselzuweisungen ein endgültiger Umlagebetrag von 4.371.025 EUR.

Der vorläufige Umlagebetrag belief sich auf 4.371.812 EUR.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug 20.756.933,38 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 20.859.933,38 EUR

und zum 31.12.2022 20.502.933,38 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschluss für 2021 liegt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

(wird nicht geändert)

§ 9 Wertgrenzen für Investitionen

(wird nicht geändert)

§ 10 Altersteilzeit

(wird nicht geändert)

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen unverändert 0 EUR

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen von 31.000 EUR auf 32.000 EUR

§ 12 Aufteilung der festen Kosten Schmutzwasser

(wird nicht geändert)

§ 14 Bewirtschaftungsregeln

(wird nicht geändert)

Dierdorf, 30.11.2022  —  Manuel Seiler
Verbandsgemeinde Dierdorf  — Bürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.12.2022 bis einschließlich 21.12.2022 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 30.11.2022  —  Manuel Seiler
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister