Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen.
Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf bis spätestens 23.12.2022 bei den jeweiligen Ortsvorstehern bzw. beim Stadtbürgermeister anzumelden (Stadtbüro Tel. 02689/1853).
Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit abgegeben.
Gemäß den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur noch Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an.
Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Diejenigen, die ihr Holz selbst aufarbeiten möchten (Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Schmidt (Tel. 02689/3513; Fax 02689/929910 oder E-Mail: harald.schmidt@wald-rlp.de) bis zum 23.12.2022 in Verbindung zu setzen.