Viele Bürger kommen in diesen Tagen ihrer Streu- und Räumpflicht nach, machen dabei aber einen entscheidenden Fehler: Sie räumen den Schnee auf die Straße und nicht auf ihre Grundstücke.
Die örtliche Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf weist daher darauf hin, dass dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, das mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden kann.
Da auch in den nächsten Tagen weiterhin kalte Temperaturen und Schneefälle zu erwarten sind, wird daher nochmals auf die Straßenreinigungssatzungen der Stadt Dierdorf und der Ortsgemeinden hingewiesen.
Hiernach ist die Streu- und Räumpflicht der Gehwege und Straßen auf die Anlieger/Nutzungsberechtigten übertragen. Dies bedeutet, dass Straßenanlieger das Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte und Schneefall unverzüglich durchzuführen haben. Nicht erlaubt ist es hierbei, wie bereits erwähnt, Eis oder Schnee vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln. Auch Nachbars Grundstück ist tabu. Bleiben also nur eigene Flächen, wenn der Platz auf dem Gehweg nicht ausreicht.
Weiterhin ist bei der Verwendung von Schneefräsen mit Verbrennungsmotor zu beachten, dass diese lediglich werktags in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben werden dürfen. In der Zeit zwischen 20:00 und 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen dürfen diese Schneefräsen im privaten Bereich nicht betrieben werden.
Auch bei Nutzung einer Schneefräse ist darauf zu achten, dass der Auswurf nicht auf die Straße erfolgt.