Der Landesbetrieb Mobilität - Straßenmeisterei Dierdorf - und die Ortsgemeinden bitten die Anwohner der Ortsdurchfahrten an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sowie der innerörtlichen Straßen während der Winterzeit darauf zu achten, dass durch Fahrzeuge, die vor ihren Anwesen geparkt sind, eine Straßenbreite von mind. 3,50 m erhalten bleibt, da ansonsten der Winterdienst auf diesen Straßen nicht oder nur unvollständig verrichtet werden kann. Die Räumfahrzeuge sind zur Wahrnehmung des Winterdienstes mit den hierfür erforderlichen An- und Aufbauten ausgestattet. Engstellen, die das benötigte Maß von 3,50 m unterschreiten, können daher von diesen Fahrzeugen nicht passiert werden.