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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 49/2024
Aus den Gemeinden
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Stadt Dierdorf

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0 EUR

auf

0 EUR

verzinste Kredite von bisher

1.244.000 EUR

auf

0 EUR

zusammen von bisher

1.244.000 EUR

auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von 0 EUR auf nunmehr  —  1.195.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird festgesetzt auf unverändert  —  0 EUR.

§§ 4 und 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 11.902.424,75 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 11.442.424,75 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 11.091.424,75 EUR

und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2024 10.811.424,75 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 - 12

(werden nicht geändert)

Dierdorf, 06.11.2024

Stadt Dierdorf

Ulrich Schreiber, Stadtbürgermeister

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.09.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 04.12.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister