Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 49/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird unverändert auf 0,00 EUR festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 906.500,00 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.732.100,97 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.588.100,97 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 4.582.100,97 EUR

und zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.531.500,97 EUR

§§ 7 - 9

(werden nicht geändert)

§ 10 Leistungszulagen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen unverändert 0,00 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen von bisher 380,00 Euro auf 400,00 Euro.

§ 11

(wird nicht geändert)

Marienhausen, den 04.12.2024

Ortsgemeinde Marienhausen

Maximilian Seidel, Ortsbürgermeister

Die Kreisverwaltung Neuwied teilt mit Schreiben vom 21.11.2024 mit, dass sie die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Marienhausen für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis genommen hat.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 04.12.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister