Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen.
Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten ihren Brennholzbedarf bis spätestens 23.12.2022 beim Unterzeichner anzumelden (Tel. 02689/7422).
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an.
Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit verkauft.
Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Nach den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur noch Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Diejenigen, die ihr Holz selbst aufarbeiten möchten(Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Frorath (Tel. 02689/58 88; Fax: 02689/959975 oder E-Mail bernd.frorath@wald-rlp.de) bis zum 23.12.2022 in Verbindung zu setzen.