Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen.
Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten ihren Brennholzbedarf bis spätestens 23.12.2022 beim Unterzeichner anzumelden (Tel.Nr: 0151/27017854)
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher geben Sie bitte alternative Holzarten an.
Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit verkauft.
Nach den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur noch Personen mit einem sogenannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Diejenigen, die ihr Holz selbst aufarbeiten möchten (Selbstwerber), bitte ich, sich direkt mit dem Revierbeamten, Herrn Frorath (Tel. 02689/58 88; Fax 02689/959975 oder E-Mail bernd.frorath@wald-rlp.de) bis zum 23. Dez. 2022 in Verbindung zu setzen.