Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 50/2022
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragshaushaltssatzung

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug 5.784.371,04 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 5.771.371,04 EUR

und beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich 5.688.371,04 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschluss für 2021 liegt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 12

(werden nicht geändert)

Kleinmaischeid, 14.12.2022  —  Philipp Rasbach, Ortsbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.12.2022 bis einschließlich 28.12.2022 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 14.12.2022  —  Manuel Seiler, Bürgermeister