Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben. Dadurch verlieren die bisherigen Hebesätze ihre Gültigkeit. Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Dierdorf haben in den vergangenen Wochen die Hebesätze der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 neu festlegen müssen.
Für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach dem neuen Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht), die durch das zuständige Finanzamt festgesetzt wurden, maßgebend. Auf diese Wertfeststellung haben die Gemeinden keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte mit dem neu festgelegten Hebesatz gleichmäßig hochgerechnet.
Seitens der Kommunalaufsicht des Landes sind die Gemeinden angewiesen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, d.h. die Einnahmen müssen so geplant werden, dass diese die Ausgaben decken.
Aus diesem Grunde muss die Grundsteuer B als eine der Haupteinnahmequellen so geplant werden, dass die Finanzmittel zur Erfüllung der kommunalen Ausgaben ausreichen.
In Hinsicht auf die finanzielle Situation der Gemeinden musste der Hebesatz der Grundsteuer B so kalkuliert werden, dass die daraus resultierenden Gesamteinnahmen in 2025 den Gesamteinnahmen des Jahres 2024 (=Aufkommensneutralität) entsprechen.
Sie dürfen sicher sein, dass keine Gemeinde leichtfertig Steuererhöhungen beschließt.
In den Räten, die diese Entscheidungen getroffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.
Weitere Informationen werden auch auf der Homepage
(www.vg-dierdorf.de) der Verbandsgemeinde Dierdorf veröffentlich.