Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt |
|
|
|
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.269.700 | 4.700 | 2.274.400 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.233.700 | 150.700 | 2.384.400 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | 36.000 | -146.000 | -110.000 |
|
|
|
|
| 2. im Finanzhaushalt |
|
|
|
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 117.000 | -161.000 | -44.000 |
|
|
|
|
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 646.000 | -147.000 | 499.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.728.000 | -749.000 | 979.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.082.000 | 602.000 | -480.000 |
|
|
|
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 965.000 | -441.000 | 524.000 |
(wird nicht geändert)
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird neu festgesetzt
von bisher 424.000 EUR auf 738.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf unverändert 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen
Höchstbetrag von 200.000 EUR festgesetzt auf 138.000 EUR.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 6.221.307,27 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 6.138.307,27 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.139.307,27 EUR
und beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 6.029.307,27 EUR
Anmerkung:
Der Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Kleinmaischeid,11.12.2024
Ortsgemeinde Kleinmaischeid
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 30.12.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
zu den Festsetzungen in den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
|
| 1) | Der unter § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 138.000,- € genehmigt. |
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Dierdorf, 11.12.2024