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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 50/2024
Aus den Gemeinden
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Kleinmaischeid

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

(wird nicht geändert)

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird neu festgesetzt

von bisher 424.000 EUR auf 738.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf unverändert 0 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen

Höchstbetrag von 200.000 EUR festgesetzt auf 138.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 6.221.307,27 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 6.138.307,27 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.139.307,27 EUR

und beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 6.029.307,27 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

Kleinmaischeid,11.12.2024

Ortsgemeinde Kleinmaischeid

Stefan Pung, Ortsbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 30.12.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde

zu den Festsetzungen in den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1)

Der unter § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 138.000,- € genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der

Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 11.12.2024

Manuel Seiler, Bürgermeister