Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 854.270 | -24.080 | 830.190 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 899.970 | -10.760 | 889.210 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -45.700 | -13.320 | -59.020 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -27.200 | -3.300 | -30.500 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.863.370 | -966.130 | 897.240 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.922.800 | -1.212.050 | 1.710.750 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.059.430 | 245.920 | -813.510 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.086.630 | -242.620 | 844.010 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird unverändert mit 0,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 100.000,00 EUR.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug — 4.780.443,68 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 4.774.443,68 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 4.723.843,68 EUR
und zum 31.12.2025 voraussichtlich — 4.664.823,68 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.12.2025 bis einschließlich 29.12.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.