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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 50/2025
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2025 vom 10.12.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

(wird nicht geändert)

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

(wird nicht geändert)

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 125.000 EUR festgesetzt auf 132.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug  —  6.221.307,27 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  6.382.502,95 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  6.383.502,95 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  6.273.502,95 EUR

und beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich  —  6.049.502,95 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschlüsse ab 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 10

(werden nicht geändert)

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen unverändert  —  0 EUR

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen

von 2.000 EUR auf  —  2.200 EUR

Kleinmaischeid,10.12.2025
Ortsgemeinde Kleinmaischeid
Stefan Pung, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.12.2025 bis einschließlich 29.12.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

1) Der unter § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 132.000,-€ genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 10.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister