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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2022
Aus den Gemeinden
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Nachtragshaushaltssatzung

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

EUR

verändert

um EUR

nunmehr

festgesetzt

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge

9.318.000

680.600

9.998.600

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

9.759.000

699.600

10.458.600

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag (-)

-441.000

-19.000

-460.000

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-275.000

-91.000

-366.000

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

2.224.000

-2.093.600

130.400

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

2.371.000

-2.060.600

310.400

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-147.000

-33.000

-180.000

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

422.000

124.000

546.000

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 11.188.958,32 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 11.242.958,32 EUR und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2022 10.782.958,32 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschluss für 2021 liegt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 12

(werden nicht geändert)

Dierdorf, 21.12.2022  — Thomas Vis,
Stadt Dierdorf — Stadtbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 22.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 21.12.2022 — Manuel Seiler,
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf — Bürgermeister