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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung

20. Änderung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser) der Verbandsgemeinde Dierdorf

Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat aufgrund der §§ 1 und 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV - vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 750, 1067) zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) i.V.m. § 11 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 24.09.2001 und § 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung - ZVBWasser - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 in der Fassung der 19. Änderung vom 10.12.2021 anlässlich seiner Sitzung am 08.12.2022 die Änderung der Anlage 1 zur ZVBWasser (Preisblatt) beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage 1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung - ZVB Wasser - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 1 Grundpreis

(zu § 15 ZVB Wasser)

Der Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einer Durchflussleistung von bis zu einschließlich

Netto

7 % MwSt.

Brutto

5 cbm/h

156,00 €

10,92 €

166,92 €

10 cbm/h

312,00 €

21,84 €

333,84 €

20 cbm/h

624,00 €

43,68 €

667,68 €

30 cbm/h

936,00 €

65,52 €

1.001,52 €

50 cbm/h

1.560,00 €

109,20 €

1.699,20 €

Für die Bereitstellung privater Feuerlöschanschlüsse im Sinne des § 10 Absatz 2 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf beträgt der Grundpreis zusätzlich

Netto

7 % MwSt.

Brutto

76,00 €

5,32 €

81,32 €

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse

(zu § 9 ZVB Wasser)

1) Die Kostenerstattung erfolgt pauschal

Netto

7 % MwSt.

Brutto

Pauschalbetrag für die Herstellung des Grundstücksanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum

3.600,00 €

252,00 €

3.852,00 €

Pauschalbetrag für die vorzeitige Herstellung einer Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum (Blindanschluss-Projektierung)

1.650,00 €

115,50 €

1.765,50 €

Pauschalbetrag für die Installation der Anschlussgarnitur einschließlich Wasserzähler

410,00 €

28,70 €

438,70 €

zzgl. Pauschalsatz je lfm. Anschlussleitung außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes einschließlich der Herstellung und der Verfüllung des Anschlussgrabens

170,00 €

11,90 €

181,90 €

wie zuvor je lfm. Anschlussleitung, jedoch ohne Herstellung eines Anschlussgrabens

100,00 €

7,00 €

107,00 €

Herstellung eines Wasserzählerschachtes

2.500,00 €

175,00 €

2.675,00 €

§ 6 wird wie folgt neu gefasst:

§ 6 Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung

(zu § 17 a ZVB Wasser)

Netto

7 % MwSt.

Brutto

Verzugskosten-/

Mahnkostenpauschale

7,50 €

0,00 €

7,50 €

Einstellung der Wasserversorgung

90,00 €

6,30 €

96,30 €

Wiederaufnahme der Wasserversorgung

90,00 €

6,30 €

96,30 €

Artikel 2

Diese Änderungen der Anlage 1 zur ZVB Wasser treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Dierdorf, 09.12.2022 — Manuel Seiler, Bürgermeister