Öffentliche Zustellung für Herrn Veaceslav Cebotari
Herr Veaceslav Cebotari, zuletzt wohnhaft in 56271 Isenburg, Hauptstraße 82, ist mit unbekanntem Aufenthalt verzogen. Sein jetziger Wohn- und Aufenthaltsort ist nicht feststellbar.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Kommunalabgabengesetzes von Rheinland-Pfalz – KAG –vom 20.06.1995 i. V. mit § 122 Absatz 5 der Abgabenordnung – AO – in der zur Zeit gültigen Fassung werden der Gewerbesteuerbescheid für die Jahre 2018 und 2019 und die Zinsbescheide für die Jahr 2018 und 2019 der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf vom 13.11.2023 mit dem Kassenzeichen 41.00002.3 für Herrn Veaceslav Cebotari hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes – VwZG – öffentlich bekannt gemacht.
Herr Veaceslav Cebotari oder sein/e Bevöllmächtigte/r kann den Gewerbesteuerbescheid und die Zinsbescheide vom 13.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer305, während den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und in Empfang nehmen.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gelten der Gewerbesteuerbescheid für die Jahre 2018 und 2019 und die Zinsbescheide für die Jahre 2018 und 2019 vom 13.11.2023 als bekannt gegeben und werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 KAG i.V. m. § 124 Absatz 1 Satz 1 AO gegen Herrn Veaceslav Cebotari wirksam.
Der Gewerbesteuerbescheid und die Zinsbescheide vom 13.11.2023 gelten zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als zugestellt.
Durch diese Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
56269 Dierdorf, 20.12.2023