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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung

21. Änderung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser) der Verbandsgemeinde Dierdorf

Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat aufgrund der §§ 1 und 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV - vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 750, 1067) zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) i.V.m. § 11 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 24.09.2001 und § 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung - ZVBWasser - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 in der Fassung der 20. Änderung vom 09.12.2022 anlässlich seiner Sitzung am 07.12.2023 die Änderung der Anlage 1 zur ZVBWasser (Preisblatt) beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage 1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung - ZVBWasser - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 1 Grundpreis

(zu § 15 ZVBWasser)

Der Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einer Durchflussleistung von bis zu einschließlich

Für die Bereitstellung privater Feuerlöschanschlüsse im Sinne des § 10 Absatz 2 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf beträgt der Grundpreis zusätzlich

§ 2 wird wie folgt neu gefasst:

§ 2 Arbeitspreis

(zu § 16 ZVBWasser)

Der Arbeitspreis beträgt

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse

(zu § 9 ZVBWasser)

(1) Die Kostenerstattung erfolgt pauschal

Artikel 2

Diese Änderungen der Anlage 1 zur ZVBWasser treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Dierdorf, 08.12.2023
Manuel Seiler, Bürgermeister