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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2025
Aus den Gemeinden
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Großmaischeid

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

EUR

verändert um EUR

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

5.345.000

-790.500

4.554.500

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.954.000

330.500

5.284.500

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

391.000

-1.121.000

-730.000

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

268.000

-754.000

-486.000

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.165.000

-1.598.000

567.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.817.000

-2.240.000

1.577.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.652.000

642.000

-1.010.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.384.000

112.000

1.496.000

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 12.540.953,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 13.089.173,07 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 13.232.237,56 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 13.017.237,56 EUR

und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2025 12.287.237,56 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

Großmaischeid, 17.12.2025
Ortsgemeinde Großmaischeid
Guido Kern, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Die vorstehende 2.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 17.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister