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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2025
Aus den Gemeinden
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Großmaischeid

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.827.400

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.221.400

der Jahresfehlbetrag auf

-394.000

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-637.000

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.165.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.148.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.983.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.620.000

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

814.000 EUR

zusammen auf

814.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 6.000.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 2.056.000 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 420.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) unverändert auf

425 v. H.

- Grundsteuer B (für die Grundstücke) unverändert auf

565 v. H.

- Gewerbesteuer unverändert auf

425 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund unverändert

30,00 Euro

- für den zweiten Hund unverändert

60,00 Euro

- für jeden weiteren Hund unverändert

78,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 12.540.953,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 13.089.173,07 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 13.232.237,56 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 13.017.237,56 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 12.287.237,56 EUR

und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2026 11.893.237,56 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 EUR und 20 % des Haushaltsansatzes oder des Deckungskreises überschritten sind. Dies gilt nicht für über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen die wirtschaftlich durchlaufend sind (z.B. innere Verrechnungen, Beträge die von Dritten vollständig erstattet werden).

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder die eine Wertgrenze von 20.000 EUR überschreiten, sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen (vgl. § 4 Abs. 12 GemHVO).

Weitere Wertgrenzen im Zusammenhang mit einer/m Nachtragshaushaltssatzung/-plan, dem Vorliegen von außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben und mit der Bildung eines Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 10 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen 0,00 Euro

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen 0,00 Euro.

§ 11 Bewirtschaftungsregeln

Abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 8 GemHVO wird die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit je Teilhaushalt ausgeschlossen. Die Bewirtschaftungsregeln werden im Detail in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

Großmaischeid,17.12.2025
Ortsgemeinde Großmaischeid
Guido Kern, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1)

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 814.000, - € genehmigt.

2)

Die unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.056.000, - € genehmigt.

3)

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 420.000, - € genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 17.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Manuel Seiler, Bürgermeister