Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat anlässlich seiner Sitzung am 04. Dezember 2025 den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehenen Jahresabschluss des Betriebszweiges
Abwasserbeseitigung
für das
Wirtschaftsjahr 2024
festgestellt. Er hat gleichzeitig beschlossen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und in den Gewinnvortrag einzustellen.
Der Jahresabschlussbericht einschließlich des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers liegt gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO i.V.m. Ziffer 8 DVO zu § 27 GemO in der Zeit
vom 05.01. bis 16.01.2026
zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 104/105, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Dierdorf, 08.12.2025