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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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23. Änderung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) der Verbandsgemeinde Dierdorf

Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat aufgrund der §§ 1 und 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV – vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 750, 1067) zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) i.V.m. § 11 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 24.09.2001 und § 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung – ZVB Wasser – der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 in der Fassung der 22. Änderung vom 06.12.2024 anlässlich seiner Sitzung am 04.12.2025 die Änderung der Anlage 1 zur ZVB Wasser (Preisblatt) beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Das Preisblatt - Anlage 1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung - ZVB Wasser - der Verbandsgemeinde Dierdorf vom 05.12.2001 wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Grundpreise für die Gestellung von Standrohren

(zu § 14 Absatz 7 ZVB Wasser)

Netto

7% MwSt.

Brutto

Grundpreis 1. Monat

75,00 €

5,25 €

80,25 €

Grundpreis je Folgemonat

50,00 €

3,50 €

53,50 €

Kaution

467,29 €

32,71 €

500,00 €

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse

(zu § 9 ZVB Wasser)

(1) Die Kostenerstattung erfolgt pauschal

Netto

7% MwSt.

Brutto

Pauschalbetrag für die Herstellung des Grundstücksanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum

4.200,00 €

294,00 €

4.494,00 €

Pauschalbetrag für die vorzeitige Herstellung einer Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum (Blindanschluss-Projektierung)

1.850,00 €

129,50 €

1.979,50 €

Pauschalbetrag für die Installation der Anschlussgarnitur einschließlich Wasserzähler

430,00 €

30,10 €

460,10 €

zzgl. Pauschalsatz je lfm. Anschlussleitung außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes einschl. der Herstellung und der Verfüllung des Anschlussgrabens

200,00 €

14,00 €

214,00 €

wie zuvor je lfm. Anschlussleitung, jedoch ohne Herstellung eines Anschlussgrabens

120,00 €

8,40 €

128,40 €

Herstellung eines

Wasserzählerschachtes

3.050,00 €

213,50 €

3.263,50 €

Artikel 2

Diese Änderungen der Anlage 1 zur ZVB Wasser treten zum 01.01.2026 in Kraft.

Dierdorf, 05.12.2025
gez.
Manuel Seiler, Bürgermeister