Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat anlässlich seiner Sitzung am 04.12.2025 die Neufestsetzung der Höhe der Investitionskostenanteile Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen, -wege und -plätze rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen, die im Rahmen der Neukalkulation durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH ermittelt wurden.
Rückwirkend ab dem 01.01.2025 gelten somit für Gemeindestraßen, -wege und –plätze folgende Investitionskostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung:
| ab 01.01.2025 | |
| EUR/m² | |
| Investitionskostenanteile Gemeindestraßen | |
| - erstmalige Herstellung | 29,08 |
| - Erneuerung | |
| - in offener Bauweise | 33,80 |
| - in geschlossener Bauweise (Inliner) | 17,34 |