Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach hat für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses nachstehende Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen:
1.
Das Dorfgemeinschaftshaus mit seinen Einrichtungen und dem Inventar ist Eigentum der Ortsgemeinde Stebach. Die Ortsgemeinde unterhält diese Einrichtung zum Nutzen ihrer Einwohner.
2.
Die Ortsgemeinde stellt ihren Einwohnern das Dorfgemeinschaftshaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung. Ortsfremden kann die Vermietung nachrangig (an veranstaltungsfreien Tagen) gestattet werden. Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister.
Reservierungen Ortsansässiger werden bis zu 15 Monaten im Voraus entgegengenommen.
Ortsfremde Reservierungen können erst 9 Monate vor dem Veranstaltungstag fest zugesagt werden.
3.
Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses muss rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin (ausgenommen Beerdigungskaffee) beim Ortsbürgermeister oder beim Beauftragten der Ortsgemeinde beantragt werden.
Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für politische Veranstaltungen, Kundgebungen, Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht, Werbeveranstaltungen und sonstige kommerzielle Veranstaltungen, sowie Polterabende unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundsätzlich werden unrichtige Angaben zur Nutzung bzw. zum Umfang der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses (unabhängig von der Entgeltfrage) als Täuschung gewertet und können jederzeit zum Widerruf der Nutzungserlaubnis führen. Die mit dem Widerruf einhergehenden Kosten, sowie die Mietgebühr, trägt in diesen Fällen der Mieter.
4.
Die Mieter haben die ordnungs-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Verwendung elektrischer und elektronischer Geräte des Mieters sind untersagt.
Ruhestörender Lärm ist nach 22.00 Uhr untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass im, sowie hinter dem Gebäude (wegen der Nähe zu einem Gastank) nicht geraucht werden darf.
5.
Bei Mietbeginn und nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Räumlichkeiten, dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, auf Reinlichkeit, bei den Gebrauchsgegenständen auch auf Vollzähligkeit und eventuelle Beschädigungen vom Beauftragten der Ortsgemeinde überprüft.
Abfall ist bei Räumung selbständig und auf eigene Kosten zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden pauschal mit 100 Euro oder im Falle von Mehrkosten mit den tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten zzgl. 50 Euro Bearbeitungsgebühren geahndet.
Die Räume sind nach Verlassen abzuschließen; die Schlüssel sind beim Beauftragten der Ortsgemeinde abzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter für den Austausch der Schließanlage.
6.
Bier und alkoholfreie Getränke dürfen nur von der Firma Blum, 56242 Selters, bezogen werden.
Im Übrigen haben die Mieter den Anweisungen des Ortsbürgermeisters oder des Beauftragten der Ortsgemeinde Folge zu leisten.
7.
Über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Folgende Benutzungsgebühren (Entgelte) sind vom Veranstalter zu zahlen:
a) Benutzung des kleinen Saales
| Grundgebühr für den ersten Tag für Familienfeiern von Einwohnern — 80,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 40,00 € |
| Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Einwohnern — 60,00 € | |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Familienfeiern von Ortsfremden — 110,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 55,00 € |
| Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Ortsfremden — 80,00 € | |
| Grundgebühr für den ersten Tag für öffentliche Veranstaltungen der örtlichen Vereine — 85,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 40,00 € |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Veranstaltungen der örtlichen Betriebe — 135,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 70,00 € |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Veranstaltungen von ortsfremden Vereinen und Betrieben — 200,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 100,00 € |
b) Benutzung des kleinen und des großen Saales gemeinsam
| Grundgebühr für den ersten Tag für Familienfeiern von Einwohnern — 120,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 60,00 € |
| Grundgebühr pro Tag für Beerdigungskaffee von Einwohnern — 90,00 € | |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Familienfeiern von Ortsfremden — 170,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 85,00 € |
| Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Ortsfremden — 110,00 € | |
| Grundgebühr für den ersten Tag für öffentliche Veranstaltungen der örtlichen Vereine — 125,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 65,00 € |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Veranstaltungen der örtlichen Betriebe — 180,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 90,00 € |
| Grundgebühr für den ersten Tag für Veranstaltungen von ortsfremden Vereinen und Betrieben — 270,00 € | |
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| Grundgebühr für jeden weiteren Tag — 135,00 €. |
Die Grundgebühr für in diesem Gebührentarif nicht aufgeführte Veranstaltungen setzt der Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Ortsbeigeordneten fest.
Kurzfristige Absagen einer Anmietung (unter 31 Tage vor dem Veranstaltungstermin) können mit einer Gebühr von 100,00 € pro ausgefallenen Tag berechnet werden, sofern keine anderweitige Vermietung für den Zeitraum erfolgen kann.
Anmietungen, welche auf unwahren, unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, werden mit dem höchsten Gebührenhöchstsatz abgerechnet.
c) Außer der Miete werden folgende Nebenkosten erhoben:
Für die Reinigung des kleinen Saales — - 80,00 €
Für die Reinigung des kleinen und großen Saales gemeinsam — - 110,00 €
Für die Übernahme und Abnahme des Dorfgemeinschaftshauses - pauschal — - 30,00 €
Für die Telekommunikationseinrichtungen - pauschal - — 10,00 € (gebührenpflichtige Sonderrufnummern o.ä. werden gesondert berechnet)
Die Nutzung der technischen Einrichtungen Beamer und Fernseher werden gesondert mit 10,- € pro Gerät berechnet
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| Nach Verbrauch wie folgt: |
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| Strom: Aktueller Vertragsdurchschnittspreis je kw/h (aufgerundet) zzgl. 5 Cent/kWh |
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| Gas: Preis je kw/h laut letzter Tankfüllung (aufgerundet) zzgl. 5 Cent/kWh |
Wiederbeschaffungspreis für beschädigte Gegenstände
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| Für Instandsetzung und Erneuerung beschädigter oder nicht mehr zu reinigender Gebäudeteile |
Für Polterabende und Veranstaltungen ortsfremder Vereine und Betriebe, sowie die Nutzung der technischen Einrichtungen (Beamer, Fernseher o.ä.) ist eine Kaution von 300,00 € in bar Voraus zu übergeben.
Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern sich bei der Abnahme keine Beanstandungen ergeben.
8.
Vorhandenes Inventar muss vom Benutzer ordnungsgemäß gereinigt werden.
Der Veranstaltungsraum, Flure, Toiletten sowie der unmittelbare Außenbereich sind besenrein zu verlassen. Die Reinigung und Räumung hat bis spätestens 11.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages zu erfolgen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Benutzer die allgemeine Reinigung zwischen den Veranstaltungen selbst durchzuführen.
9.
Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine Rechnung, welche binnen der hierin enthaltenen Frist zu zahlen ist.
10.
Der Mieter stellt die Ortsgemeinde Stebach von allen Haftungsansprüchen aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und der Zuwegung zum Gebäude frei.
11.
Die alte Benutzungsordnung mit Gebührentarif vom 30.09.2022 tritt mit Ablauf des 31.01.2025 außer Kraft. Der neue Gebührentarif tritt zum 01.02.2025 in Kraft.