Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 7/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirates, des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers, der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Großmaischeid am 09. Juni 2024

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 30. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Großmaischeid sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsbeirates im Ortsbezirk Großmaischeid-Kausen sind 6 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin/ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Großmaischeid-Kausen dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Für die Wahl des Ortsbeirates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirates als auch der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsteils Großmaischeid-Kausen bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbeirates, der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers und der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Ortsbürgermeister Guido Kern, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid (Gemeindebüro), oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmernummer 213, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr, ab.

Wird für die Wahl des Ortsgemeinderates nur ein gültiger Wahlvorschlag oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt. Gleiches gilt für die Wahl des Ortsbeirates.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Großmaischeid, 08. Februar 2024
Guido Kern, Ortsbürgermeister
und Gemeindewahlleiter