In seiner Sitzung am 24.03.2025 hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid den Bebauungsplan „Vor dem Löh“ gemäß § 10 (1) BauGB abschließend als Satzung beschlossen und die Verwaltung um die weiteren Veranlassungen bis zur Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gebeten. In gleicher Sitzung wurde außerdem beschlossen, bei der Verbandsgemeinde Dierdorf eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (9. Änderung des Flächennutzungsplanes) gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen als Wohnbaufläche zu beantragen.
Da gemäß § 8 (2) BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und diese Voraussetzungen bei dem Bebauungsplan nicht gegeben sind, bedarf der Bebauungsplan gemäß § 10 (2) BauGB i.V.m. § 8 (3) Satz 2 BauGB der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied.
Bevor der Bebauungsplan jedoch der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden konnte, teilte das für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Großmaischeid-Kleinmaischeid zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Montabaur, der Verwaltung mit, dass seitens des DLR im Zuge der formellen Beteiligung seinerzeit zwar keine Bedenken gegen die Planung und die Festsetzung der externen Ausgleichsflächen geäußert wurden, sich im Zuge der weiter fortschreitenden Planungen für das Wege- und Gewässernetz jedoch Optimierungsmöglichkeiten für die Lage der Ausgleichsflächen ergeben haben. Entsprechend wurde empfohlen, die Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan „Vor dem Löh II“ hinsichtlich ihrer genauen Lage zu flexibilisieren und dem DLR diesbezüglich einen gewissen Spielraum einzuräumen, auch im Hinblick auf die weiteren Funktionen, die diese Ausgleichsflächen übernehmen könnten, z.B. bezüglich der angespannten Wasserableitungsproblematik (Starkregenereignisse).
Um der nachvollziehbaren Argumentation des DLR zu folgen, wurde verwaltungsseitig empfohlen, erst die genaue Lage und den Zuschnitt der Ausgleichsfläche für das Baugebiet „Vor dem Löh“ im Zuge der Neuzuteilung im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großmaischeid-Kleinmaischeid bezüglich der Bewirtschaftungs- und Erschließungssituation sowie der Wasserableitungsproblematik optimiert festzusetzen, bevor die Bauleitplanung zum Abschuss gebracht wird.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach den Verfahren nach § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt, ist er gemäß § 4a (3) BauGB erneut nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Ist der Entwurf des Bauleitplans erneut zu veröffentlichen, ist in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
In der Folge wurde in der Ortsgemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid am 02.12.2025 beschlossen, den Satzungsbeschluss vom 24.03.2025 aufzuheben und den geänderten Planentwurf des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ gemäß § 4a (3) erneut nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen; hierbei wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten Planinhalten, d.h. zu den neuen Ausgleichsflächen, Stellungnahmen vorgebracht werden können und dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf drei Wochen verkürzt wird.
Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ sind dem abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf zu entnehmen; die neu festgelegten Ausgleichsflächen sind im Planentwurf rechts unten in der rot umrandeten „Übersicht 2 / Ausgleich“ dargestellt.
Zur erneuten (verkürzten und eingeschränkten) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ (bestehend aus der Planurkunde und den Textlichen Festsetzungen, beigefügt ist eine Begründung, der Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.07.2023) und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/laufende-verfahren/vor-dem-loeh-ii-kleinmaischeid/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Im Sinne des § 4a (3) BauGB können Stellungnahmen nur in Bezug auf die in den im Internet veröffentlichten Planunterlagen entsprechend gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen abgegeben werden. Änderungen wurden in der Planurkunde, den Textfestsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zur Planung liegen bislang folgende umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB vor:
Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB als Bestandteil der Begründung u.a. mit Aussagen zu:
Fachgutachten:
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren::
Anlass für die erneute Offenlage: