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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 8/2025
Aus den Gemeinden
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Kleinmaischeid

Ich möchte an alle Grundstückseigentümer appellieren, einen Beitrag zu einem gepflegten Ortsbild zu leisten. Hierzu sind alle angehalten - deren Grundstücke an Fahrbahnen und Gehwege angrenzen - diese in regelmäßigen Abständen von Unkraut, Laub und Unrat zu befreien sowie die Grünflächen im Seitenbereich des Straßenkörpers zu mähen.

Äste und Ranken von Bäume, Hecken, Fassadenbegrünungen oder sonstige Pflanzen, die in das Lichtraumprofil von Straßen oder entlang des Gehweges ragen, sind bei einer Höhe von 2,50 m über Gehwegen und 4,50 m über Fahrbahnen zurückzuschneiden.

Diese Vorgaben gelten zu allen Seiten, an denen das Grundstück an die Verkehrsfläche grenzt – im ungünstigsten Falle rings um die gesamte Liegenschaft. Bürgersteige und Fahrbahnen bis zu deren Straßenmitte sollten ebenso sauber gehalten werden. Zur Reinigung der Gehwege gehört auch die Reinigung der Rinnsteine, um den störungsfreien Ablauf von anfallendem Regenwasser in die Kanalisation zu gewährleisten.

Im Voraus danke ich für das Engagement im Sinne der Gemeinschaft und ein besonderer Dank an alle, die der Reinigungspflicht bereits sorgfältig nachkommen.

Stefan Pung, Ortsbürgermeister