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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 9/2026
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg für das Jahr 2026 vom 25.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

935.860

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

860.860

der Jahresüberschuss auf

75.000

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

106.000

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

48.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

34.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-140.000

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 406.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) unverändert auf 445.v. H.

- Grundsteuer B (für die Grundstücke) unverändert auf 700 v. H.

- Gewerbesteuer unverändert auf 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund unverändert 48,00 Euro

- für den zweiten Hund unverändert 60,00 Euro

- für jeden weiteren Hund unverändert 72,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug  — 1.562.886,57 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt —  1.783.810,50 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt —  1.864.596,29 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt —  1.556.596,29 EUR

und voraussichtlich zum 31.12.2026 —  1.631.596,29 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 EUR und 20 % des Haushaltsansatzes oder des Deckungskreises überschritten sind. Dies gilt nicht für über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen die wirtschaftlich durchlaufend sind (z.B. innere Verrechnungen, Beträge die von Dritten vollständig erstattet werden).

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder die eine Wertgrenze von 5.000 EUR überschreiten, sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen (vgl. § 4 Abs. 12 GemHVO).

Weitere Wertgrenzen im Zusammenhang mit einer/m Nachtragshaushaltssatzung/-plan, dem Vorliegen von außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben und mit der Bildung eines Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 10 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen —  0,00 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen —  1.160,00 Euro.

§ 11 Bewirtschaftungsregeln

Abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 8 GemHVO wird die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit je Teilhaushalt ausgeschlossen. Die Bewirtschaftungsregeln werden im Detail in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

Isenburg, 25.02.2026
Ortsgemeinde Isenburg
Detlef Mohr, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 26.02.2026 bis einschließlich 11.03.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1) Der unter §4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 406.000, - € genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 25.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Manuel Seiler, Bürgermeister