Öffentliche Sitzung
Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Katharinen für das Haushaltsjahr 2024
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm 2024 - 2027 für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde St. Katharinen zu.
Jahresabschluss 2022
- Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde St. Katharinen
- Entscheidung über Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen stellt den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde St. Katharinen in der vorliegenden Fassung fest.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Er erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie Beschäftigten mit Anordnungsbefugnis für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Entlastung.
Soweit nach § 68 der Gemeindeordnung die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, soll gemäß § 25 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung den Anordnungsbefugnis erteilten Beschäftigten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein Entlastung erteilt werden.
Auftragsvergabe prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Dem Ortsgemeinderat St. Katharinen vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis.
Erlass einer Satzung zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
- Satzungsänderung -
Dem Ortsgemeinderat St. Katharinen beschließt, auf den Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit 8 „Ortsmitte St. Katharinen“ weiterhin auf 40 % festzusetzen und weitere Gespräche zu führen.
Ergänzung Bauprogramm Baugebiet Hilkerscheid II und Mitteilung Baustand
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen beschließt die Ergänzungen zum Bauprogramm des Straßenbaus für das Baugebiet Hilkerscheid ll.
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen beabsichtigt die endgültigen technischen und kostenverursachenden Fertigstellungen der Verkehrsanlagen „In der Hofwiese“, „Planstraße 1“ und „Planstraße 2“ bis spätestens 2027 zu realisieren.
Antrag eines Privatinvestors auf Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz Als-Au"
a) Vorstellung der Plankonzeption
b) Grundsatzbeschluss über die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen beschließt, den Antrag des Investors zu unterstützen und grundsätzlich der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Entscheidung über die Annahme einer Spende
Der Ortsgemeinderat St. Katharinen stimmt der Annahme einer Spende in Höhe von 428,57 € für die Seniorenfeier zu.
Instandsetzung des Gehweges Linzer Straße
Dem Ortsgemeinderat St. Katharinen vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis.
Nichtöffentliche Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung berät und beschließt der Ortsgemeinderat St. Katharinen über eine Grundstücksangelegenheit.