Bedingt durch die bevorstehenden Feiertage Karfreitag und Ostern muss der Redaktionsschluss wie folgt vorverlegt werden:
Wir bitten alle Einsender von Manuskripten, die vorstehenden Termine unbedingt zu beachten, damit eine rechtzeitige Veröffentlichung erfolgen kann.
Eine Bekanntmachung Ihrer Beiträge kann nur gewährleistet werden, wenn diese spätestens zum o.g. Annahmeschluss bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um entsprechende Berücksichtigung bei Ihrer Terminplanung.
Bei evtl. Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.