Bei der Ortsgemeinde gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.
So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind.
Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen:
Hundekot auf Bürgersteigen, Straßen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur kein schöner Anblick, sondern auch gesundheitsschädlich.
Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen.
Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.
Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen werden unsere Bauhofmitarbeiter tagtäglich konfrontiert.
Also, achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund das „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Kot Ihres Hundes zu beseitigen. Denn es ist nicht Sache der Ortsgemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den extra dafür aufgestellten Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen auch Sie mit dazu bei, unser Dorf sauber zu halten.
Ebenfalls aus gegebener Veranlassung weise ich Sie darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Ihren Hund unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.
Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an die vorgenannten eigentlich für ein gutes Miteinander selbstverständlichen Regeln halten.