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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vettelschoß

Öffentliche Sitzung

Beanstandung nach § 121 GemO RLP und Anordnung nach § 122 GemO RLP der Kommunalaufsicht zum Erlass der Satzung zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Festsetzung des Gemeindeanteils in den Abrechnungseinheiten "Kalenborn" und "Vettelschoß" -

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß hebt die Grundsatzbeschlüsse vom 20.07.2022 und vom 31.05.2023 nicht auf und beschließt einen Rechtsbeistand für die Widerspruchseinlegung zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsbeistands trägt die Ortsgemeinde Vettelschoß, entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

Erlass einer Satzung zur Erhebung Wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem Kommunalen Abgabengesetz Rheinland-Pfalz - Grundsatzbeschluss Gemeindeanteil und Satzungsbeschluss -

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß behandelt diesen Tagesordnungspunkt nicht in der Sitzung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Vettelschoß

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß stellt den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Vettelschoß in der vorliegenden Fassung fest. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Vettelschoß - Entscheidung über die Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, insoweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung die Entlastung.

Soweit nach § 68 der Gemeindeordnung die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, wird gemäß § 25 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung den Anordnungsbefugnis erteilten Beschäftigten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein die Entlastung erteilt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Vettelschoß für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Stellenplan sowie Investitionsprogramm 2024-2027

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt die Verwaltungsvorlage über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Vettelschoß für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Stellenplan sowie Investitionsprogramm 2024-2027.

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hier: Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung eines bestehenden Schießstandes

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß stellt zur beantragten Änderung des bestehenden Schießstandes sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB her.

Bebauungsplan "Zur Heide 1"

a) Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2

b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß nimmt die Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und fasst über die Anregungen mit abwägungsrelevanten Inhalt einen Beschluss und billigt alsdann die Entwurfsplanung.

Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan "Hinter der Alten Schule"

a) Beschluss zur Durchführung der 1. Änderung

b) Billigung des Planentwurfes mit Text und Begründung

c) Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Alten Schule“ auf der Grundlage der §§ 13a i.V.m. 13 BauGB und die Annahme der vorgestellten Planurkunde mit Text und Begründung.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Bebauungsplan "Auf dem Altenhof"

a) Entscheidung über die Beendigung des Aufstellungsverfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

b) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Altenhof" auf der Grundlage der §§ 2 ff. BauGB

c) Beauftragung der Planungsleistungen

d) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt das bereits auf der Grundlage des § 13b BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Altenhof“ zu beenden.

Des Weiteren beschließt er die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Altenhof“ auf Grundlage der §§ 2 ff. BauGB und beauftragt das Planungsbüro Dittrich GmbH & Co. KG, Neustadt/Wied, mit der Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen, auf Grundlage des vorliegenden Angebotes.

Ladeinfrastrukur Elektrofahrzeuge in der Ortsgemeinde Vettelschoß Angebot der Fa. Wattif Parkplatz "Bahnhofstraße" und "Erlenweg"

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt, mit dem Anbieter sollen die Pläne nach der Umgestaltung der Parkplätze und bei noch vorhandenem Interesse erneut dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Behandlung von Bauanträgen

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß lagen keine Bauanträge vor.

Behandlung von Bauvoranfragen

Dem Ortsgemeinderat Vettelschoß lagen keine Bauvoranfragen vor.

Nichtöffentliche Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über zwei Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen und über eine Personalangelegenheit informiert.