Bebauungsplan „Kindertagesstätte“
hier: Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Ortsgemeinde Dattenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2023 beschlossen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“, auf Grundlage der §§ 2 ff. BauGB, einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Planungskonzept:
Die Ortsgemeinde Dattenberg strebt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte im Bereich zwischen den Straßen „Im Heister“ und der K 10 an. Das in Rede stehende Areal wird im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Linz am Rhein derzeit nahezu umfänglich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Entsprechend erfordert die Umsetzung des avisierten Projektes neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der sowohl eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ als auch die erforderliche Erschließungs- und Stellplatzsituation festsetzt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eine genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem nachstehenden Planausschnitt ersichtlich, in dem der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes schwarz strichliert dargestellt ist.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes betreibt die Verbandsgemeinde Linz am Rhein das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Linz am Rhein für den in Rede stehenden Bereich.
Um auch die Öffentlichkeit im Rahmen der Einleitung des Verfahrens frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ zu unterrichten, beschloss der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2024 u.a. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB. Entsprechend werden die, zwischenzeitlich angepassten und in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2024 gebilligten Planunterlagen, bestehend aus Planurkunde, der Erläuterung zum Vorentwurf, einem geotechnischen Bericht und einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) des Bebauungsplanes in der Zeit vom
31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025
im Internet unter
www.vg-linz.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen-ausschreibungen/bauleitplanung/
{{gt}} Bebauungspläne
{{gt}} Ortsgemeinde Dattenberg
{{gt}} Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
{{gt}} Bebauungsplan „Kindertagesstätte“
veröffentlicht.
Es wird zudem gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nrn. 1, 2 und 4 BauGB analog darauf hingewiesen,
dass während der o.g. Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
dass diese elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an bauleitplanung@vg-linz.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und
dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen, Hochbau und Bauhöfe -, Am Schoppbüchel 5 in 53545 Linz am Rhein, während der Öffnungszeiten* der Verbandsgemeindeverwaltung durch öffentliche Auslegung eingesehen werden können.
Termine nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten:
Diese sind wochentags von 8.00 bis 12.30 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.