Nach Ostern beginnen die regelmäßigen Pflegearbeiten an den Grünflächen. Daher möchten wir auf die besonderen Regelungen der durch die Ortsgemeinde zu pflegenden Rasengrabstätten (Urnen und Erdbestattungen), sowie die Baumbestattungen hinweisen. Entsprechend den Regelungen in der Friedhofsatzung ist das Bepflanzen dieser Grabstätten mit Blumen, Bodendeckern oder Hochgrün sowie das Aufstellen von Pflanzschalen, Kerzenständern u.ä. auf der Grabstätte nicht erlaubt. Unter Beachtung der christlichen Traditionen werden Ausnahmen an Ostern, Allerheiligen und Weihnachten geduldet.
Wir bitten um Verständnis, dass die Gemeindemitarbeiter angehalten sind, noch etwaig vorhandenen Grabschmuck eine Woche nach Ostern abzuräumen.