Grundstücksangelegenheiten (Erweiterung der Tagesordnung)
hier: Baugebiet "Hinter der Alten Schule"
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt, das Erfrischungsgeld für künftige Wahlen einheitlich auf 50,00 € festzulegen.
Der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Vettelschoß wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.
Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, insoweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
Soweit nach § 68 der Gemeindeordnung die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, wird gemäß § 25 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung den Anordnungsbefugnis erteilten Beschäftigten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein Entlastung erteilt.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis.
hier: Beschlussfassung zur Angebotseinholung von Fachingenieurleistungen zur Entwicklung eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes für die gesamte Liegenschaft, der vorhandenen Bauten und Freiflächen, sowie der Erschließungssituation
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für Fachingenieurleistungen zur Erstellung eines Nutzung- und Sanierungskonzeptes zu beauftragen.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt die Ausweitung des Stundenkontingentes für Schulsozialarbeit auf 0,15 VZÄ an der Grundschule Vettelschoß in Kooperation mit dem Kreisjugendamt Neuwied.
hier: Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beauftragt die Verwaltung, die vorgelegten Angebote nochmals auf Fläche und Menge der Materiallieferung zu überprüfen. Der Ortsbürgermeister wird nach Prüfung ermächtigt, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt, die Entscheidung über die Rücknahme der Fördermittel von ZUG ohne weiteren Ratsbeschluss auf den Bürgermeister zu übertragen.
hier: Vorstellung und Auswahl der Varianten
Die weitere Vorstellung und Auswahl der Varianten soll zunächst im Bau- und Liegenschaftsausschuss erfolgen.
hier: Vorstellung der Planung und Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beauftragt die Verwaltung, die Leistungen zur Ausführung des Projektes unter Beachtung des Vergaberechtes an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter unter Beachtung des Vergleiches mit der vorliegenden Kostenaufstellung zu vergeben. Bei größeren Abweichungen gegenüber der Kostenaufstellung ist Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten zu halten ggfls. soll eine Sondersitzung einberufen werden.
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß stimmt der Annahme von einer Spende in Höhe von 428,57 € für die Seniorenfeier zu.
hier: Beratung weitergehende Maßnahmen zur Ertüchtigung des Fuß- und Radweges von Kalenbornerstraße – Rheinstraße
Der Ortsgemeinderat Vettelschoß beschließt, dass weitere Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen sollen. Das vorliegende Angebot soll angenommen werden. Dabei soll geprüft werden, ob entsprechende Leerrohre mit verlegt werden können.
Dem Ortsgemeinderat Vettelschoß lagen keine Bauanträge zur Entscheidung vor.
Dem Ortsgemeinderat Vettelschoß lagen keine Bauvoranfragen zur Entscheidung vor.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Vettelschoß wird über mehrere Grundstückangelegenheiten beraten und beschlossen.