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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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St. Katharinen

in der Ortsgemeinde St. Katharinen, Gemarkung St. Katharinen, Flur 30, Flurstück Nr. 100/6, 99/6, 98/21 und 98/27 gemäß § 2 Abs. 1 GemO. Die bestehende Grundstücksnummerierung bleibt beibehalten.

In der Ortsgemeinde St. Katharinen wird nach einem Beschluss des Gemeinderates St. Katharinen vom 16.06.2005 die Straße im Bebauungsplan „Hilkerscheid II“ in „Auf der Weißbitz“ benannt. Die Straße verläuft über die Grundstücke Gemarkung St. Katharinen, Flur 30, Flurstück Nr. 100/6, 99/6, 98/21 und 98/27. Die bestehende Grundstücksnummerierung bleibt beibehalten.

Die Benennung erfolgt unter dem Hinweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 GemO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei der Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Kreisverwaltung Neuwied, Kreisrechtsausschuss gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.vg-linz.de; Rubrik – Leben gestalten in Politik & Verwaltung – Grundsätze der Kommunikation; aufgeführt sind.

53545 Linz am Rhein, den 25.04.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

Frank Becker
Bürgermeister