in der Ortsgemeinde St. Katharinen, Gemarkung St. Katharinen, Flur 30, Flurstück Nr. 100/6, 99/6, 98/21 und 98/27 gemäß § 2 Abs. 1 GemO. Die bestehende Grundstücksnummerierung bleibt beibehalten.
In der Ortsgemeinde St. Katharinen wird nach einem Beschluss des Gemeinderates St. Katharinen vom 16.06.2005 die Straße im Bebauungsplan „Hilkerscheid II“ in „Auf der Weißbitz“ benannt. Die Straße verläuft über die Grundstücke Gemarkung St. Katharinen, Flur 30, Flurstück Nr. 100/6, 99/6, 98/21 und 98/27. Die bestehende Grundstücksnummerierung bleibt beibehalten.
Die Benennung erfolgt unter dem Hinweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 GemO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.vg-linz.de; Rubrik – Leben gestalten in Politik & Verwaltung – Grundsätze der Kommunikation; aufgeführt sind.
53545 Linz am Rhein, den 25.04.2024
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