Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Sekretär*in
im Fachbereich 5 - Kommunale Betriebe -
zu besetzen.
Der kommunale Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Abwasser Linz am Rhein“ betreibt die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und ist darüber hinaus Betriebsführer der beiden Zweckverbände Abwasserbeseitigung Linz-Unkel und Linz-Asbach, die jeweils im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbar-Verbandsgemeinden Unkel und Asbach betrieben werden. Insgesamt betrieben werden die Kläranlage Linz-Unkel (30.000 EGW), Kläranlage Hallerbach (10.000 EGW), Kläranlage Brochenbachtal (2.000 EGW) und Hesseln (320 EGW), sowie 5 Großpumpwerke, 14 Regenüberlaufbecken, sowie diverse Kleinpumpwerke und Regenrückhaltebecken.
Aufgabenschwerpunkte:
Unser Angebot
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein bevorzugt Bewerbungen per E-Mail. Alle Anhänge der Bewerbung sollten in einer PDF-Datei zusammengefasst sein.
Nähere Informationen zur Verbandsgemeinde Linz am Rhein finden Sie auf unserer Homepage www.vg-linz.de. Bei Rückfragen steht Ihnen der Werkleiter Michael Heumann gerne per E-Mail Michael.Heumann@vg-linz.de oder telefonisch 02644/5601-70 zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21.06.2026 bevorzugt per E-Mail an bewerbungen@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
-Personalabteilung-
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
Bitte haben Sie Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.