Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 22/2026
Hauptthemen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Stellenausschreibung Sekretariat Abwasserwerk

 

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sekretär*in

im Fachbereich 5 - Kommunale Betriebe -

zu besetzen.

Der kommunale Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Abwasser Linz am Rhein“ betreibt die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und ist darüber hinaus Betriebsführer der beiden Zweckverbände Abwasserbeseitigung Linz-Unkel und Linz-Asbach, die jeweils im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbar-Verbandsgemeinden Unkel und Asbach betrieben werden. Insgesamt betrieben werden die Kläranlage Linz-Unkel (30.000 EGW), Kläranlage Hallerbach (10.000 EGW), Kläranlage Brochenbachtal (2.000 EGW) und Hesseln (320 EGW), sowie 5 Großpumpwerke, 14 Regenüberlaufbecken, sowie diverse Kleinpumpwerke und Regenrückhaltebecken.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Assistenzaufgaben (Allg. Schriftverkehr, Telefonate, E-Mails)
  • Terminplanung und -koordination
  • Verwaltung und Registratur von Aufträgen, sowie zeitliche Überwachung von Gewährleistungsansprüchen und Bürgschaften
  • Dokumenten- und Vertragsmanagement
  • Schriftführung bei Sitzungen der kommunalen Gremien (Werkausschüsse, Verbandsversammlungen)
  • Verwaltung und Beschaffung von Büromaterial
  • Bearbeitung von Bürgeranfragen und Bürgeranliegen
  • Vertretung des Arbeitsbereiches „Kassenangelegenheiten des Eigenbetriebs“ Anforderungsprofil
  • abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder alternativ eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung in vergleichbarer Assistenzfunktion
  • offenes, freundliches und serviceorientiertes Auftreten, Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • selbstständiges Arbeiten und eigenverantwortliche Organisationsfähigkeit, auch unter Zeitdruck, sind für die Wahrnehmung der Aufgaben unerlässlich
  • strukturierte Arbeitsweise, Gründlichkeit und Präzision in der Aufgabenerledigung
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Tools
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit

Unser Angebot

  • Tarifgerechte Vergütung entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach Entgeltgruppen 6
  • Ein vielfältiges sowie anspruchs- und verantwortungsvolles Arbeitsgebiet mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung, inkl. der Möglichkeit für Homeoffice
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
  • Zusätzliche Altersvorsorge über die Rheinische Zusatzversorgungskasse Köln für Tarifbeschäftigte
  • Vorteile über Corporate Benefits
  • 30 Tage Urlaub (in der 5-Tage-Woche)

Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein bevorzugt Bewerbungen per E-Mail. Alle Anhänge der Bewerbung sollten in einer PDF-Datei zusammengefasst sein.

Nähere Informationen zur Verbandsgemeinde Linz am Rhein finden Sie auf unserer Homepage www.vg-linz.de. Bei Rückfragen steht Ihnen der Werkleiter Michael Heumann gerne per E-Mail Michael.Heumann@vg-linz.de oder telefonisch 02644/5601-70 zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21.06.2026 bevorzugt per E-Mail an bewerbungen@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift:

Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

-Personalabteilung-

Am Schoppbüchel 5

53545 Linz am Rhein

Bitte haben Sie Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.