Die Jugendarbeit betreibenden Vereine werden hiermit aufgefordert bis spätestens 31.07.2024 ihre Anträge auf Bezuschussung der Jugendarbeit im Gemeindebüro der Ortsgemeinde, Erlenweg 3, abzugeben. Zu melden sind per Stand 30.06.2024 alle Jugendlichen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Vettelschoß, die Mitglieder eines Vereins oder einer freien Jugendgruppe sind.