Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Linz am Rhein Bebauungsplan „Rettungswache“

hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Linz am Rhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rettungswache“, auf Grundlage der §§ 2 ff. BauGB, einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 31.08.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Rettungswache“ gebilligt und beschlossen, das Verfahren zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Planungskonzept:

Die Stadt Linz am Rhein plant auf einer, in möglichst unmittelbarer Nähe zum Linzer Krankenhaus und gegenüber der von der L 256 abgehenden Magdalena-Daemen-Straße liegenden, Teilfläche eines städtischen Grundstückes, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Rettungswache zu schaffen. Mit o.g. Bebauungsplan soll das in Rede stehende Areal als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“ festgesetzt werden. Der ca. 4,7 ha große Bereich wird im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Linz am Rhein derzeit als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt, bedingt jedoch künftig die Darstellung einer „Sonstigen Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der angestrebten Änderung des FNPs darüber hinaus auch die Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung weiterer Ideen zur Ansiedlung sonstiger infrastruktureller Versorgungseinrichtungen geschaffen werden sollen.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist dem nachstehenden Lageplanausschnitt zu entnehmen; der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist schwarz strichliert dargestellt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen, die sich aus Planentwurf, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Vorprüfung, Faunistischem Gutachten und weiteren wesentlichen, aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich werdenden umweltbezogenen Stellungnahmen zusammensetzen, erfolgt in der Zeit von Montag, den 08.07.2024, bis einschließlich Freitag, den 09.08.2024.

Die Planunterlagen werden im vorgenannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Linz am Rhein unter

https://www.vg-linz.de/politik-und-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/bauleitplanung/

⇒ Stadt Linz am Rhein

⇒ Bebauungsplan „Rettungswache“

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Es wird zudem gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nrn. 1 - 4 BauGB darauf hingewiesen,

  • dass während der o.g. Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  • dass diese elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an bauleitplanung@vg-linz.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen, Hochbau und Bauhöfe -, Am Schoppbüchel 5 in 53545 Linz am Rhein, während der Öffnungszeiten* der Verbandsgemeindeverwaltung durch öffentliche Auslegung eingesehen werden können.

Zurzeit sind nachstehende umweltbezogene Informationen verfügbar:

* Termine nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten:

Diese sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr, sowie zusätzlich montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Freitags ist die Verwaltung von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

53545 Linz am Rhein, den 27.06.2024
Stadt Linz am Rhein
Dr. Hans Georg Faust, Stadtbürgermeister