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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vettelschoß

Bevor uns nun die kalte Jahreszeit mit Frost, Schneefall und Glatteis überrascht, möchten wir einige Anmerkungen zu unserem gemeindlichen Winterdienst machen:

Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß obliegt neben dem Bestreuen der Gehwege bei Glätte auch die Schneeräumung von Fahrbahnen (bis zur Mitte) und Gehwegen den Eigentümern oder Besitzern aller bebauten oder unbebauten Grundstücke. Die Schneeräumung der Fahrbahnen übernimmt die Ortsgemeinde soweit wie möglich für die Grundstückseigentümer.

Sollte es zu Unzufriedenheit kommen und Sie möchten sich bei uns oder unseren Mitarbeitern beschweren, können Sie dies in einem ruhigen und sachlichen Ton an uns herantragen. Beschwerden müssen weder laut noch aggressiv geführt werden. Denn bedenken Sie: unsere Mitarbeiter übernehmen mit der Straßenräumung die Aufgaben und Pflichten aller Grundstückseigentümer und müssen sich dafür weder in den sozialen Medien noch persönlich beschimpfen lassen!

Den kompletten Wortlaut unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen können Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Linz/Rhein unter dem Punkt Ordnungen & Satzungen nachlesen.

Damit der Streu- und Räumdienst der Ortsgemeinde problemlos und zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann, bitten wir um Beachtung und um Verständnis für die folgenden Punkte:

  • Der Zeitaufwand zum einmaligen Räumen aller Straßen im Gemeindegebiet beträgt rund 6 Stunden. Nehmen die Bauhofmitarbeiter die Räumtätigkeit zwischen 3 – 4 Uhr morgens auf, ist leicht zu errechnen, dass nicht alle Bereiche bereits um 6 Uhr geräumt sein können. Auch können Straßen, welche als erstes geräumt werden, bei anhaltendem Schneefall dann bereits wieder zugeschneit sein.
  • Beim abendlichen Abstellen des Fahrzeuges am Straßenrand bitte schon an den Räumdienst in der kommenden Nacht bzw. am kommenden Morgen denken. Fahrzeuge soweit wie möglich auf dem eigenen Grundstück oder zumindest auf einer Straßenseite parken, da durch zick-zack parkende Fahrzeuge nicht nur der Räumdienst, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge oder Fahrzeuge des Rettungsdienstes stark behindert werden. Und im Notfall zählt oft jede Sekunde!
  • Bei Schneefall und Glatteis müssen auch die Bauhofmitarbeiter zunächst mit ihrem privaten PKW den Bauhof erreichen, um von dort aus mit den entsprechenden Fahrzeugen, die Tätigkeiten aufzunehmen.
  • An besonderen Steilstraßen hat die Ortsgemeinde Streugutbehälter aufgestellt, womit Anlieger die Straßen bestreuen können, sofern der Räum- bzw. Streudienst diese Straßen noch nicht befahren hat oder diese bereits wieder zugeschneit sein sollten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, sofern der Räumdienst bereits freigeräumte Gehwege wieder mit Schnee zuschiebt. Dies geschieht nicht aus Absicht. Aber auch der Räumdienst kann den Schnee nicht wegzaubern und muss ihn von der Fahrbahn an den Rand schieben. Dabei kann es auch passieren, dass Schnee wieder auf die bereits freigeräumten Gehwege fällt. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass am Rand parkende Autos sowie Garagen- bzw. Grundstückseinfahrten nicht mit Schnee zugeschoben werden!
  • Schnee, welcher von den Anliegern von den Gehwegen entfernt werden muss, darf nicht an den Straßenrand geräumt werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Dies führt ansonsten neben dem Schnee, der durch den gemeindlichen Bauhof an den Straßenrand geschoben wird, zu einer zusätzlichen Verengung des Straßenraumes. Hierdurch werden Feuerwehren und Rettungsdienste, aber auch andere Dienstleister wie die Müllentsorgungswagen stark behindert.
  • Bei Tauwetter sollten die Schneeberge nicht über die Straße verteilt ausgebreitet werden, damit der Schnee schneller und besser wegtaut! Sollte es abends/nachts wieder frieren, wird die Straße zu einer gefährlichen Rutschbahn.
  • Bei anhaltenden und ergiebigen Schneefällen über Tage hinweg, muss auch der Räumdienst schauen, wo er den Schnee hinschieben kann. Bitte haben Sie in extremen Situationen auch Verständnis dafür, dass persönliche Belange dann in den Hintergrund treten müssen.