Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

immer wieder erhalte ich Eingaben aus der Bürgerschaft bezüglich nicht gepflegter bzw. gereinigter Grundstücksränder. Daher möchte an die vorgeschriebene Straßenreinigung und Verkehrssicherung erinnern. Durch überhängende Bäume, Hecken oder Sträucher entstehen nicht nur gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, sondern diese sorgen auch nicht für ein ansprechendes Ortsbild. Gepflegte Vorgärten beleben und verschönern unseren Ort.

Des Öfteren ragen aus privaten Grundstücken Hecken, Äste und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum und gefährden die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Grundstücke (auch der unbebauten) werden gebeten, die in den öffentlichen Verkehrsraum - dazu zählen auch Bürgersteige und Fußwege - ragenden, Sträucher, Hecken, Äste und insbesondere Dornen so weit zurückzuschneiden, dass keine Gefährdung gegeben ist. Dies gehört auch zur Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung sollte es aber auch das Anliegen von uns Allen sein, unseren Ort in einem optisch ansprechenden Zustand zu halten. Damit tragen wir gemeinsam dazu bei, dass wir uns selbst, aber auch alle auswärtigen Besucher sich in Dattenberg wohlfühlen und ihren Aufenthalt als angenehm empfinden.

Stefan Betzing
Ortsbürgermeister