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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Information über die Abrechnung des Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in der Abrechnungseinheit „Ockenfels“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Ortsgemeinde Ockenfels ist wie alle Kommunen in Rheinland-Pfalz nach den Bestimmungen des „Kommunalabgabengesetz (KAG)“ und der „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge“ verpflichtet, für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben. Gemäß § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Ortsgemeinde Ockenfels eine sogenannte Beitragserhebungspflicht.

Beim „wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag“ werden die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen eines jeden Jahres vom 01.01. bis 31.12. gesammelt. In der Abrechnungseinheit „Ockenfels“ sind für das Abrechnungsjahr 2024 umlagefähige Kosten entstanden. Davon werden die Kosten, die die Ortsgemeinde trägt, abgezogen. Auf dieser Grundlage ergeht pro Objekt und pro Abrechnungsjahr ein separater Bescheid.

In der Zukunft werden durch die Verbandsgemeinde Linz am Rhein die Bescheide über den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag für das Jahr 2024 versendet.

Ob Ihr Grundstück in der Abrechnungseinheit „Ockenfels“ liegt und weitere Informationen zum Thema „Wiederkehrender Beitrag“ finden Sie im Internet unter www.wkb-vg-linz.de.

Ihr Torsten Müller, Ortsbürgermeister