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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Ockenfels

In der Gemarkung Ockenfels wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Zerlegungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00220505/2021 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderung der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fotführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 05.08.2022 bis 16.09.2022 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort St. Goarshausen, Raum 012 ausgelegt und kann nach terminlicher Vereinbarung unter Einhaltung der aktuell in Rheinland-Pfalz geltenden Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Abstandsregeln bzw. 3G-Regelungen) eingesehen werden.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse

http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs.1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt

Westerwald-Taunus einzulegen.

Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:

vermka-wwt@vermkv.rlp.de erhoben werden.

 —  Im Auftrag
 —  gez. Joachim Görg, Vermessungsrat

1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).