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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Vettelschoß: Bebauungsplan „Auf dem Altenhof“

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Ortsgemeinde Vettelschoß hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 beschlossen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Altenhof“, auf Grundlage der §§ 2 ff. BauGB, einzuleiten sowie das, zuvor auf Grundlage des § 13 b BauGB eingeleitete, Verfahren zu beenden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Planungskonzept:

Die Ortsgemeinde Vettelschoß beabsichtigt nordöstlich der bereits bestehenden Wohnbebauung an der Friedenstraße, zur Deckung des nachgefragten Wohnraumbedarfes, die Entwicklung eines neuen Baugebietes. Die betreffenden und größtenteils im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Flurstücke liegen derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich und bedürfen zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnhäusern neben einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Linz am Rhein im in Rede stehenden Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde. Das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich bereits kurz vor Beendigung, sodass zu erwarten ist, dass die darin dargestellten „Wohnbauflächen“ nunmehr mithilfe des verbindlichen Bauleitplanes einer Bebauung zugeführt werden kann.

Eine genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem nachstehenden Planausschnitt ersichtlich, in dem der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes schwarz strichliert dargestellt ist.

 

Um auch die Öffentlichkeit im Rahmen der Einleitung des Verfahrens frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Altenhof“ zu unterrichten, beschloss der Ortsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2026 u.a. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB. Entsprechend werden die, in gleicher Sitzung gebilligten Planunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, der Erläuterung zum Vorentwurf, der Artenschutzfachlichen Stellungnahme zum aktualisierten Bebauungsplanentwurf vom 30.05.2026, der Fledermauskundlichen Untersuchungen vom 12.07.2021 sowie de Artenschutzrechtlichen Vorprüfung vom 06.04.2021 in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Internet unter

www.vg-linz.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen-ausschreibungen/bauleitplanung/

> Bebauungspläne

> Ortsgemeinde Vettelschoß

> Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen

> Bebauungsplan „Auf dem Altenhof“

veröffentlicht.

Es wird zudem gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nrn. 1, 2 und 4 BauGB analog darauf hingewiesen,

  • dass während der o.g. Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  • dass diese elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an bauleitplanung@vg-linz.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und
  • dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen, Hochbau und Bauhöfe –, Flur des 2. OG´s, Am Schoppbüchel 5 in 53545 Linz am Rhein, während der Öffnungszeiten* der Verbandsgemeindeverwaltung durch öffentliche Auslegung eingesehen werden können.

*Termine nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten:

Diese sind wochentags von 8.00 bis 12.30 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

53560 Vettelschoß, den 21.07.2026
Ortsgemeinde Vettelschoß
Norbert Rohringer
Ortsbürgermeister